Ab dem 1. Februar 2014 werden bei SEPA- Überweisungen und Lastschriften nur noch die Bezeichnungen IBAN und BIC verwendet. Was ist IBAN, was ist BIC? Wie funktionieren die neuen Überweisungen und Lastschriften? Antworten bietet die Deutsche Bundesbank unter
SEPA Deutschland Sie haben nun bis zum 31. Januar 2014 Zeit den Wechsel auf die einheitlichen Überweisungs- und Lastschriftstandards zu organisieren.
Wir alle suchen Einsparpotenzial, denn gespartes Geld ist auch Gewinn.
Unsere angebotenen Kartuschen sind sogenannte „Rebuilt Tonerkartuschen“. Das bedeutet die Kartuschen waren bereits im Einsatz und wurden komplett überholt. Wichtige Teile, wie die Trommel und bewegliche Bauteile werden jedoch durch neue Bauteile ersetzt. Die Tonergehäuse werden wieder verwendet. Das schont die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Verbrauchte Kartuschen nehmen wir kostenlos zurück und führen diese wieder in den Kreislauf ein. Sie müssten diese Kartuschen sonst als „Sondermüll“ kostenpflichtig entsorgen lassen . . . . . . aber wer macht das schon? Also schonen wir die Umwelt erneut, durch die Rückführung der verbrauchten Kartuschen. Fragen Sie bei uns nach, ob wir für Ihren Drucker die passende Kartusche haben.
Die Kartuschen werden von einem Fachbetrieb in Deutschland überarbeitet. Kommen also nicht aus dem Ausland. Dies ist ein sehr wichtiger Faktor für die Qualität der hochwertigen Kartuschen.
Zum 01.01.2008 stellt die ITSG das Verfahren für die Verschlüsselung der SV-Meldungen und Beitragsnachweise um. Betroffen sind die Versionen DAKOTA 2.8 und 3.0, die wir in unsere Personalabrechnung integriert haben. Ein Umstieg auf DAKOTA 4.0 ist erforderlich für alle Zertifikate, die ab 01.01.08 angefordert werden.
ITSG ist die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH. Deren Aufgabe ist, die Unterstützung des Datenaustauschs zwischen Krankenkassen, Arbeitgebern und Leistungserbringern.
Zum 01.01.2007 wird der Umsatzsteuersatz von 16% auf 19% umgestellt. Dies hat auf alle Softwarelösungen einen nicht unerheblichen Einfluß.
Zum 01. Juli 2006 treten gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich auf die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auswirken. Grundlage ist u.a. das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Deshalb ist im Juli die Aktualisierung Ihres Lohnprogramms nötig.
Begrenzung der Beitragsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Künftig sind nur noch Zuschläge für einen Grundlohn bis 25 Euro beitragsfrei. Für höhere Zuschläge sind Beiträge fällig.
Erhöhung der pauschalen Abgaben für geringfügig Beschäftigte (Mini Jobs) von 25% auf 30%. Die Pauschalabgabe des Arbeitgebers enthält künftig: 15% für Rentenversicherung (bisher 13%), 13% für Krankenversicherung (bisher 11%) plus 2% Pauschalsteuer (wie bisher).
Mit dem höheren Pauschalbeitrag gibt es auch eine neue Gleitzonen Formel für Beiträge bei so genannten Midi-Jobs. Der maßgebende Faktor F wird für den Rest des Jahres 2006 auf 0,7160 festgesetzt.
ITSG ist die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH. Deren Aufgabe ist, die Unterstützung des Datenaustauschs zwischen Krankenkassen, Arbeitgebern und Leistungserbringern. Hierzu gibt es zwei Softwareprodukte die ab 01/2006 eingesetzt werden müssen. SV.NET (kostenlos) und DAKOTA (kostenpflichtig).
Mit dem "Haushaltsbegleitgesetz 2004" wird die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen ab dem 1. April 2004 völlig neu geregelt. Immer dann, wenn ein Unternehmer eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer erbringt, der seinerseits ebenfalls Bauleistungen tätigt, geht die Umsatzsteuerschuld vom Leistenden auf den Auftraggeber über
Das bedeutet: Der Auftraggeber wird zum Schuldner der Umsatzsteuer für die an ihn erbrachte Leistung. Er ist verpflichtet, diese Umsatzsteuer in seiner eigenen Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Das gilt auch dann, wenn er die Bauleistungen für seinen privaten Bereich bezieht.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Neuregelung des § 13b Umsatzsteuergesetz das Ziel, den Umsatzsteuerbetrug im Baugewerbe, insbesondere im Bereich der Subunternehmer, einzudämmen.